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  • · Fachbeitrag · Patientenaufklärung

    Fehlerhafte Aufklärung kann Honoraranspruch des Arztes zu Fall bringen

    von RA, FA MedR Philip Christmann, Berlin/Heidelberg, christmann-law.de

    | Eine ungenügende ärztliche Aufklärung kann dazu führen, dass die Einwilligung des Patienten in die Durchführung der Operation unwirksam wird und der Honoraranspruch entfällt (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschluss vom 14.09.2016, Az. 1 BvR 1304/13, Beschluss unter www.dejure.org ). |

     

    Sachverhalt und Entscheidung

    Der Patient begab sich im Mai 2012 aufgrund einer Erkrankung des Bindegewebes seiner Hand (sogenannte Dupuytren‘sche Krankheit) in Behandlung zu einem Facharzt für Chirurgie-, Unfall- und Handchirurgie. Der Arzt übergab dem Patienten ohne weitere Erklärungen ein Anästhesie-Aufklärungsformular. Dann wurde ein Operationstermin für den Morgen des 16.08.2012 vereinbart. Nachdem der Patient den Termin am 15.08.2012 bestätigt hatte, begann er, sich selbstständig über das Krankheitsbild sowie die Risiken und Erfolgsaussichten einer entsprechenden Operation zu informieren. Aufgrund der recherchierten Informationen entschied er sich, den für den nächsten Tag angesetzten Operationstermin abzusagen und den ihm mitgegebenen Anästhesie-Aufklärungsbogen nicht zu unterschreiben. Er konnte am Nachmittag des 15.08.2012 aber niemanden mehr in der Arztpraxis erreichen.

     

    Da der Patient nicht zum Operationstermin erschien, forderte der Arzt ein Ausfallhonorar für Operationsleistungen in Höhe von rund 400 Euro nebst Zinsen und Kosten. Das Amtsgericht Frankfurt/Main gab dem Arzt Recht, vor dem BVerfG obsiegte schließlich der Patient. Das Gericht war der Auffassung, der Patient schulde mangels ordnungsgemäßer ärztlicher Aufklärung kein Honorar. Es hob das amtsgerichtliche Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück an das Amtsgericht.

     

    Geben Sie der Aufklärung ausreichend Raum

    Eine fehlerhafte Aufklärung kann nicht nur zu Arzthaftungsansprüchen wegen Aufklärungsfehlern führen, sie gefährdet auch Ihren Honoraranspruch.

     

    PRAXISHINWEIS | Es reicht nicht aus aus, dem Patienten Aufklärungsformulare zu übergeben und diese unterschreiben zu lassen. Erforderlich ist ein Aufklärungsgespräch, in dem Sie Ihrem Patienten das Für und Wider der Behandlung/Operation und die damit verbundenen Risiken verdeutlichen. Dokumentieren Sie dieses Gespräch. Außerdem empfiehlt es sich,

    • in dem Aufklärungsformular wichtige Formulierungen zu unterstreichen,
    • die wichtigsten Risiken noch einmal handschriftlich in das Feld „Bemerkungen“ aufzunehmen und
    • das Formular mit Datum, Uhrzeit sowie Unterschrift vom Patienten abzeichnen zu lassen.
     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 13 | ID 44429054