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  • 04.01.2017 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Ermächtigung für Klinikärzte: Niedergelassene Kollegin erstreitet Fallzahlbegrenzung

    | Bei einem in quantitativer oder qualitativer Hinsicht unzureichenden Leistungsangebot der niedergelassenen Vertragsärzte darf die Ermächtigung eines Krankenhausarztes grundsätzlich nicht auf die Überweisung durch Fachkollegen beschränkt werden. Allerdings kann es geboten sein, die Fallzahl der Ermächtigung zu begrenzen, wenn (nur) eine niedergelassene Ärztin noch erhebliche Behandlungskapazitäten aufweist und die Zulassungsgremien von einem darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf ausgehen. Denn dadurch lässt sich verhindern, dass Versicherte unter Umgehung der niedergelassenen Ärztin direkt den ermächtigten Krankenhausarzt ansteuern. Dies hat das Sozialgericht (SG) Schwerin mit Beschluss vom 30.08.2016 (Az. S 3 KA 18/16 ER, Abruf-Nr. 190267 ) entschieden. |