· Fachbeitrag · Steuerstrafrecht
Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung:Was Sie jetzt wissen sollten - auch als Chefarzt
von RA und FA für Medizinrecht Dr. Wieland Schinnenburg, Hamburg, www.rechtsanwalt-schinnenburg.de
| Durch das Strafverfahren gegen Uli Hoeneß sowie die Ankäufe von sogenannten Steuer-CDs wurde jedem deutlich, dass Steuerstraftaten in Deutschland streng verfolgt werden. In den letzten Jahren hat es erhebliche Verschärfungen gegeben - dies gilt auch für die strafbefreiende Selbstanzeige. Diese kann auch Chefärzte betreffen, sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Der nachfolgende Beitrag klärt daher über die Grundzüge des Steuerstrafrechts auf. |
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung
Die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung ist nicht im Strafgesetzbuch, sondern in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die grundlegende Norm ist der recht lange und für juristische Laien komplizierte § 370 AO. Darin sind vor allem zwei Verhaltensweisen mit Strafe bedroht:
- die unrichtige oder unvollständige Angabe von steuerlich erheblichen Tatsachen gegenüber der Finanzverwaltung (Fall 1);
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig