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  • · Fachbeitrag · Grundbegriffe des Arbeitsrechts

    Die Abmahnung

    von RA, FA für MedR und ArbR Christian Krapohl, Düsseldorf, moellerpartner.de

    | Die arbeitsrechtliche Abmahnung wird i. d. R. vom Arbeitgeber ausgesprochen. Sie ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt, sondern von der Rechtsprechung als sogenanntes Richterrecht entwickelt worden. |

     

    Wann muss eine Abmahnung erklärt werden?

    Die Notwendigkeit der Abmahnung ergibt sich aus dem sogenannten Ultima-Ratio-Prinzip: Zu prüfen ist immer, ob auch - im Vergleich zu einer Kündigung - mildere Mittel ausreichen. Die vorherige Abmahnung ist erforderlich, um die negative Zukunftsprognose und damit eine verhaltensbedingte Kündigung begründen zu können (zukünftig ist damit zu rechnen, dass es nicht besser wird).

     

    • Gründe für Kündigung mit bzw. ohne Abmahnung (Beispiele)
    Vorherige Abmahnung grundsätzlich erforderlich
    Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich
    • Verspätete Arbeitsaufnahme (Unpünktlichkeit)
    • Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen
    • Fehlerhaftes Arbeiten
    • Arbeitszeitbetrug
    • Diebstahl
    • Grobe Beleidigungen