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  • 24.11.2023 · Fachbeitrag · Datenschutz

    Arzt scheitert vor dem BGH: jameda darf ärztliche Daten für den Portalbetrieb nutzen

    | Die Verwendung ärztlicher Daten für die Gestaltung des Internetportals zur Arztsuche und -bewertung jameda.de ist grundsätzlich zulässig. Die Interessen der Betreiberin und der Nutzer des Portals überwiegen die der dort aufzufindenden Ärztinnen und Ärzte (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 13.12.2022, Az. VI ZR 60/21). Zwar betrifft die Entscheidung einen niedergelassenen Arzt, sie ist aber auch für Chefärzte relevant, da auf jameda & co. auch Fachabteilungen von Krankenhäusern oder Privatambulanzen zu finden sind. |