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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Freistellung des Chefarztes ‒ was tun, was lassen?

    Von RA, FA MedR, FA ArbR, Dr. Bernhard Debong, Kanzlei Praxisrecht Dr. Fürstenberg & Partner, Heidelberg, praxisrecht.de

    | Profisportler wollen ihren Sport ausüben und nicht nur Geld verdienend auf der Ersatzbank sitzen. Ähnlich geht es in der Regel Chefärztinnen und Chefärzten. Sie haben ein anerkennenswertes Beschäftigungsinteresse und auf der Grundlage ihres Chefarztvertrags grundsätzlich auch einen Beschäftigungsanspruch. Im nachfolgenden wird aufgezeigt, ob und wann dieser Beschäftigungsanspruch im Wege der Freistellung zurücktreten muss und welche Rechtsschutzmöglichkeiten Chefärzte haben, sich gegen einseitige Freistellungen durch den Krankenhausträger zu wehren. |

    1. Freistellung gegen den Willen des Chefarztes

    Hier kommt es darauf an, ob der Chefarztvertrag dem Krankenhausträger ein Freistellungsrecht einräumt oder nicht:

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