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  • · Fachbeitrag · Orthopädie, Unfallchirurgie

    Nr. 706 GOÄ nicht für bipolare Koagulationen berechnen!

    | Mehrfach war zu beobachten, dass Nr. 706 GOÄ im Rahmen arthroskopischer Operationen für die bipolare Koagulation berechnet wurde. |

     

    Davor muss jedoch gewarnt werden: Nr. 706 verlangt den Einsatz von Laser (oder Licht). Aber selbst bei Laseranwendung wäre die Blutstillung ohne gesonderte Indikation über die nötige intraoperative Blutstillung hinaus nach dem Zielleistungsprinzip der GOÄ keine eigenständig berechenbare Leistung.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 20 | ID 42422530