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  • · Fachbeitrag · Leserforum GOÄ

    Intraoperativer 3D-CT-Scan nach Nr. 5378 GOÄ abrechenbar?

    | FRAGE: Unsere Wirbelsäulenchirurgen führen oft einen intraoperativen 3D-CT-Scan durch. Wie können wir diese Leistung abrechnen? Ist hierfür die Nr. 5378 GOÄ zulässig? |

     

    Antwort: Ja. Nr. 5378 GOÄ ist ausdrücklich für interventionelle Maßnahmen als Leistung vorgesehen (also auch bei Operationen). Im Gegensatz zur Analogabrechnung von Navigationssystemen intraoperativ ist ein intraoperatives CT also berechnungsfähig. Rein gebührenrechtlich ist sogar Nr. 5377 GOÄ neben Nr. 5378 GOÄ berechnungsfähig! In den allgemeinen Bestimmungen zur Nr. 5378 sind explizit die Leistungen genannt, die neben der Nr. 5378 GOÄ nicht berechnet werden dürfen. Nr. 5377 GOÄ ist dort eindeutig nicht aufgeführt.

     

    MERKE | Zur Berechnung der Nr. 5377 GOÄ gibt es u. a. ein Urteil des Landgerichts Köln vom 06.05.2009 (Az. 23 O 173/03). Zu bedenken ist aber, dass Nr. 5377 GOÄ als obligaten Leistungsbestandteil die „speziell nachfolgende 3D-Rekonstruktion“ enthält. Sofern dieser Leistungsbestandteil nicht erfüllt ist, kann die Nr. 5377 nicht berechnet werden. Auch ein GOÄ-Ratgeber im Deutschen Ärzteblatt nimmt hierauf Bezug (Gorlas, Stefan: Wirbelsäulennahe Injektionsbehandlungen. In: Dtsch Arztebl 2011; 108 (37): A-1930 / B-1642 / C-1630).

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 2 | ID 45144684