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  • · Nachricht · Verordnungen

    Entlassmanagement kommt erst im Oktober 2017

    | Die Einführung des Entlassmanagements ist vom 01.07.2017 auf den 01.10.2017 verschoben worden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die KBV und die Deutsche Krankenhausgesellschaft in einer Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag verständigt. |

     

    Krankenhäuser müssen ab Oktober 2017 jedem Patienten ein Entlassmanagement zur lückenlosen Anschlussversorgung anbieten. Im Rahmen des Entlassmanagements sollen sie feststellen, welche ambulanten Maßnahmen nach der Entlassung notwendig sind, diese einleiten und den weiterbehandelnden Arzt rechtzeitig informieren. Klinikärzte dürfen dann in begrenztem Umfang Verordnungen und AU-Bescheinigungen ausstellen. So können sie z. B. Arzneimittel in der kleinsten Packungsgröße verschreiben, um die Übergangsphase von der stationären in die ambulante Versorgung zu überbrücken.

     

    PRAXISHINWEIS | Die KBV bietet Krankenhausärzten hier Unterstützung an. Sie erstellt derzeit ein Handbuch, in dem Krankenhausärzte die Regeln der vertragsärztlichen Bestimmungen, nach denen sie ab Oktober verordnen müssen, in übersichtlicher Form finden. Die Publikation enthält u. a. die Abbildungen aller relevanten Muster mit Vordruckerläuterungen. Weitere Informationen online unter http://tinyurl.com/y7b9bepz bzw. in einem Folgebeitrag im CB.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2017 | Seite 1 | ID 44787405