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  • · Nachricht · Vergütung

    Preise für Krankenhausbehandlungen überproportional gestiegen

    | Die Preise für ärztliche Leistungen sind seit 2013 im stationären Sektor um insgesamt 15,8 Prozent gestiegen. Im ambulanten Bereich waren es nur 7,3 Prozent. Das teilt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) auf seiner Website mit (online unter https://tinyurl.com/yaylkrhn ). |

     

    Grund sind in den unterschiedlichen Vergütungsregelungen im ambulantem und im stationärem Sektor: Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) koppelt die jährliche Veränderungsrate für den Basisfallwert an den Anstieg der Behandlungskosten. Steigen jedoch die beitragspflichtigen Löhne und Gehälter der Versicherten (und damit die Einnahmen der Krankenkassen)stärker als die Kosten, wird diese höhere Rate an die Krankenhäuser weitergeben (sogenannte Meistbegünstigungsklausel). Im ambulanten Bereich gilt keine solche Klausel. Zwar soll auch dort die Veränderungsrate für den Orientierungswert die Entwicklung der Praxiskosten berücksichtigen. Es fehlt aber eine Regelung wie im KHEntgG, nach der die Krankenkassen Erträge in wirtschaftlich guten Zeiten an die Praxen weitergeben müssen.

     

    Die Meistbegünstigungsklausel soll vor allem die Personalkosten in den Krankenhäusern finanzieren helfen (ca. 66 Prozent der Gesamtkosten). Im Berichtszeitraum stieg der Basisfallwert für die Krankenhäuser deutlich stärker als der Nominallohnindex des Statistischen Bundesamts. Daher floss im Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung mehr Geld in die Krankenhäuser.

     

    MERKE | In den Arztpraxen liegt der Personalkostenanteil mit 75 Prozent höher als in den Krankenhäusern. Doch die Entwicklung des Orientierungswerts blieb ein Drittel hinter der allgemeinen Nominallohnentwicklung zurück.

     
    Quelle: ID 45144753