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  • 01.01.2005 | Krankenhausfinanzierung

    DRGs: Überraschende Neuerungen durch das „Zweite Fallpauschalenänderungsgesetz“

    Von Anfang an hatte der Gesetzgeber das neue Fallpauschalen-system als „lernendes System“ konzipiert. Schritt für Schritt – man könnte auch sagen durch Versuch und Irrtum – soll das System eingeführt werden, um zu verhindern, dass das deutsche Gesundheitswesen als Ganzes Schiffbruch erleidet.  

     

    Aus diesem Grunde wird das DRG-System jährlich verändert. Dies gilt sowohl für den Fallpauschalenkatalog und die Kodierrichtlinien als auch für die Rahmenbedingungen, die im Krankenhausfinanzierungsgesetz, dem Krankenhausentgeltgesetz und in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) beschrieben werden. Eine Anhäufung von juristischen Regelwerken also, die mit Blick auf die DRGs nun bereits zum zweiten Mal geändert werden – durch das „Zweite Fallpauschalenänderungsgesetz“.  

     

    Wie bereits im letzten „Chefärzte Brief“ gemeldet, hat der Bundesrat am 26. November 2004 dem Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsausschusses zugestimmt, nachdem einen Tag zuvor bereits der Bundestag die Änderungsvorschläge abgesegnet hatte.  

    Die Änderungen des Gesetzes im Einzelnen

    Welche Änderungen ergeben sich daraus? Der folgende Beitrag gibt dazu einen Überblick und zeigt auf, welche Krankenhäuser von der Regelung zukünftig profitieren werden und welche nicht.