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  • 06.11.2017 · Fachbeitrag · Schätzungsbefugnis

    Fehlende Rechnungsnummern oder ungeklärte Einlagen berechtigen zu Hinzuschätzungen

    | Lücken in der Rechnungsnummernabfolge können eine Schätzung nötig erscheinen lassen, wenn die vollständige Erfassung der Einnahmen nicht mehr als gewährleistet anzusehen ist (FG Hamburg, 28.8.17, 2 K 184/15, Abruf-Nr. 197394 ). |

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