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  • 13.10.2009 | Bekanntmachungen im Bundesanzeiger

    Gesetz schafft Mehrfachveröffentlichungen ab

    Nach bisheriger Rechtslage war die Auflösung der Gesellschaft verbunden mit einem Gläubigeraufruf (§ 65 Abs. 2 GmbHG bzw. § 267 AktG) von GmbHs, AGs und KGaAs dreimal in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. Gleiches galt bei GmbHs für Kapitalherabsetzungen (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG). Durch das am 1.9.09 in Kraft getretene ARUG (Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie BGBl I, 2479) wird das Erfordernis der Mehrfachveröffentlichung in den vorgenannten Fällen aufgehoben. Dementsprechend sind ab dem 1.9.09 Bekanntmachungen von Gesellschaftsauflösungen (Liquidationsbekanntmachungen) und Kapitalherabsetzungsbekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger nur noch einmal vorzunehmen.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 255 | ID 130708

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