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  • · Fachbeitrag · Zumutbare Belastung

    Einspruchsentscheidungen

    Der BFH hat mit seinem Beschluss vom 1.9.2021 (VI R 18/19) klargestellt, dass der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG bei sogenannten beihilfefähigen Krankheitskosten keine verfassungswidrige Benachteiligung von Steuerzahlern ohne Beihilfeanspruch gegenüber beihilfeberechtigten Beschäftigten im öffentlichen Dienst darstellt.

     

    Gegen diesen Beschluss des BFH wurde Verfassungsbeschwerde (BvR 1579/22) eingelegt. Die Einspruchsverfahren, die sich auf dieses Verfahren beim BVerfG bezogen, wurden nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhend gestellt. Das Verfahren wurde jetzt mit Beschluss vom 15.11.2023 durch Nichtannahme zur Entscheidung erledigt. Da keine Gründe mehr für die Verfahrensruhe vorliegen, werden die entsprechenden Einsprüche nun abschließend bearbeitet.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 289 | ID 49952864

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