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  • · Fachbeitrag · Kapitalertragsteuer

    Dividendenzahlung der BioNTech SE an ADR-Inhaber im Steuerjahr 2022

    BioNTech hat im Steuerjahr 2022 eine Dividende ausgeschüttet. Hatten die Anleger keine Aktien der BioNTech, sondern ADRs (American Despository Receipts), wurden nach Auffassung der Finanzverwaltung zu Recht zweimal Steuerabzugsbeträge (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) einbehalten (Finanzbehörde Hamburg, Fachinformationen v. 17.4.23, S 2252 ‒ 2023/003).

     

    Betroffene Anleger können sich die zu viel einbehaltenen Steuerabzugsbeträge durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2022 erstatten lassen. Dazu ist es erforderlich, dass sie sich von der inländischen Hinterlegungsstelle (Bank oft New York (BNY) Mellon, Frankfurt am Main) eine Einzelsteuerbescheinigung ausstellen lassen.

     

    Die BioNTech SE hat auf ihrer Homepage Anleger entsprechend informiert und ein Muster für den Antrag auf Erteilung einer Einzelsteuerbescheinigung zum Download zur Verfügung gestellt.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 47 | ID 49814054

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