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  • · Fachbeitrag · Beruflich veranlasster Umzug

    Neue Umzugskostenpauschalen für Umzüge ab 1.3.2024

    Das BMF hat für beruflich veranlasste Umzüge ab dem 1.3.2024 neue Pauschbeträge für Umzugsauslagen veröffentlicht. Die Pauschalen für Umzugsauslagen für Umzüge bis zum 29.2.2024 sind im BMF-Schreiben vom 21.7.2021 enthalten.

     

    Maßgeblich für die folgenden Umzugsausgaben ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts:

     

    Übersicht / 

    Auslagen
    Ab 1.3.2024
    Bis 29.2.2024

    Nachhilfeunterricht für Kinder

    1.286 EUR

    1.181 EUR

    Umzugsauslage

    964 EUR

    886 EUR

    Für jede andere Person, die umzieht

    643 EUR

    590 EUR

    Ohne bisherige Wohnung

    193 EUR

    177 EUR

     

    Beruflich veranlasst ist ein Umzug vor allem, wenn durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingespart wird oder wenn die Wohnung für Homeoffice zu klein ist und eine größere Wohnung bezogen werden muss.

     

    Fundstelle

    • BMF 21.7.21, IV C 5 ‒ S 2353/20/10004 :002, Abruf-Nr. 223718
    Quelle: ID 49904681

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