Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ AO

    Wichtige Information zum Ruhen des Verfahrens und zu Teilabhilfebescheiden

    | Das Bayerische Landesamt für Steuern erläutert ausführlich, wann bei einem Einspruch eine Zwangsruhe eintritt und unter welchen Voraussetzungen trotz Verfahrensruhe geänderte Steuerbescheide ‒ Teil-Abhilfebescheide ‒ ergehen dürfen. |

     

    Fundstelle

    • Bayerische Landesamt für Steuern, AO-Kartei 30.7.14, S 0622.1.1-20/4 St 42, astw.iww.de, Abruf-Nr. 142306
    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 722 | ID 42870033

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents

    Beitrag anhören