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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 33 EStG

    Aufwendungen für die operative Entfernung eines Lipödems

    | Mit Urteil vom 18.8.2016 (4 K 2173/15 ) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Kosten einer Operation zur Beseitigung eines Lipödems (Fettverteilungsstörung) auch im Jahr 2013 nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzbar waren. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 813 | ID 44201882

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