· Nachricht · Digitalisierung
Spendenquittung per E-Mail
| „Ihre nächste Spendenquittung schicken wir Ihnen gerne per E-Mail!“ So oder so ähnlich könnte ein Schreiben der gemeinnützigen Organisationen an Sie oder Ihre Mandanten lauten, wenn im letzten Jahr gespendet wurde. |
Hintergrund dieser Information ist ein BMF-Schreiben vom 6.2.2017, das es gemeinnützigen Organisationen freistellt, wie sie künftig Zuwendungsbestätigungen übermitteln wollen.
Gemäß dem Schreiben gilt danach ab sofort:
- Eine Übermittlung mit Brief bleibt nach wie vor möglich.
- Die Übermittlung per E-Mail kommt als rasches und effizientes Mittel der Kommunikation hinzu.
Dabei bleibt die Form der Zuwendungsbestätigung unverändert. Nach dem Ausdruck sind also beide Spendenquittungen optisch nach amtlichem Muster erstellt - lediglich der Weg der Übermittlung ist unterschiedlich.
Das BMF-Schreiben eröffnet damit den gemeinnützigen Organisationen die Möglichkeit, das Verfahren um die Zuwendungsbestätigungen eigenständig digital zu organisieren.
PRAXISHINWEIS | Für die Abzugsberechtigung der Spenden ist es unerheblich, dass der Zuwendungsempfänger den Ausdruck des entsprechenden Dokuments nicht selbst übernimmt, sondern dies dem Spender überlässt. |
Fundstelle
- BMF 6.2.17, IV C 4 - S 2223/07/0012, 2016/1033014