Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Digitalisierung

    Spendenquittung per E-Mail

    | „Ihre nächste Spendenquittung schicken wir Ihnen gerne per E-Mail!“ So oder so ähnlich könnte ein Schreiben der gemeinnützigen Organisationen an Sie oder Ihre Mandanten lauten, wenn im letzten Jahr gespendet wurde. |

     

    Hintergrund dieser Information ist ein BMF-Schreiben vom 6.2.2017, das es gemeinnützigen Organisationen freistellt, wie sie künftig Zuwendungsbestätigungen übermitteln wollen.

     

    Gemäß dem Schreiben gilt danach ab sofort:

     

    • Eine Übermittlung mit Brief bleibt nach wie vor möglich.
    • Die Übermittlung per E-Mail kommt als rasches und effizientes Mittel der Kommunikation hinzu.

     

    Dabei bleibt die Form der Zuwendungsbestätigung unverändert. Nach dem Ausdruck sind also beide Spendenquittungen optisch nach amtlichem Muster erstellt - lediglich der Weg der Übermittlung ist unterschiedlich.

     

    Das BMF-Schreiben eröffnet damit den gemeinnützigen Organisationen die Möglichkeit, das Verfahren um die Zuwendungsbestätigungen eigenständig digital zu organisieren.

     

    PRAXISHINWEIS | Für die Abzugsberechtigung der Spenden ist es unerheblich, dass der Zuwendungsempfänger den Ausdruck des entsprechenden Dokuments nicht selbst übernimmt, sondern dies dem Spender überlässt.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 341 | ID 37003340

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents