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  • Zertifikat - Höchststände und Kursverluste gleichzeitig absichern

    Das Maximum-Zertifikat der WestLB bietet die Chance, zwischenzeitliche Höchststände im EuroStoxx 50 abzusichern, auch wenn der Indexstand anschließend wieder fällt. Das in Frankfurt und Stuttgart gehandelte Zertifikat (WKN: WLB5HF) mit Fälligkeit am 21.12.2012 kommt den Anlegern entgegen, die den richtigen Ausstiegszeitpunkt nicht verpassen und vom jeweils höchsten Indexstand innerhalb von knapp sieben Jahren profitieren möchten. Denn das Produkt schreibt automatisch den während der Laufzeit erreichten Höchststand des EuroStoxx 50 auf monatlicher Basis fest. Diese Zusage gilt unter der Bedingung, dass der Index bis zur Fälligkeit nicht mehr als 50 v.H. fällt. Sollte diese Kursschwelle unterschritten werden, liefert die Bank Ende 2012 ein herkömmliches Indexzertifikat auf das europäische Kursbarometer. Ein zwischenzeitlicher Abfall bedeutet also, dass spätere Kurszuwächse den Anlegern wieder zu Gute kommen, da sie weiterhin im Aktienmarkt investiert bleiben.  

     

    Über die gesamte Laufzeit wird der Index zum 16. eines jeden Monats betrachtet. Liegt der Stand des nächsten Monats höher, wird dieses Maximum festgehalten. Notiert er unter dem zuvor erreichten Niveau, ist dieses Minus ohne Bedeutung. Sofern der Index nie um mehr als 50 v.H. fällt, gibt es den prozentualen Zuwachs in Bar ausbezahlt. Hieraus kann sich kein Verlust ergeben. Wird die Kursschwelle während der Laufzeit unterschritten, ist dieser Mechanismus außer Kraft gesetzt und lediglich der Kursstand bei Fälligkeit maßgebend. Zu beachten ist, dass der EuroStoxx 50 ein Preisindex ist. Die von den enthaltenen Unternehmen ausgeschütteten Dividenden werden anders als beim DAX nicht dem Kurs zugeschlagen. Mit diesem Manko finanziert die Bank dann die Zusicherung der Höchststände.  

     

    Das Zertifikat gilt nicht als Finanzinnovation, da keine Rückzahlungsgarantie gewährt wird. Daher sind realisierte Kurserträge nur im Rahmen des § 23 EStG innerhalb eines Jahres steuerpflichtig. Allerdings ist hierbei einzukalkulieren, dass die Spekulationsfrist ab dem Jahr 2007 abgeschafft werden soll.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 131 | ID 114200

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