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  • Fiktive Quellensteuer - Auswahl wird geringer

    Bei Länderanleihen mit fiktivem Quellensteuerabzug wird über das jeweilige DBA mit Deutschland ein Betrag von bis zu 20 % der Zinsen angerechnet, der praktisch überhaupt nicht anfällt. Den Steuerabzug gemäß § 34c Abs. 6 EStG gibt es bei einer Reihe von Bonds, die an deutschen Börsen in EUR notieren. Die fiktiv anrechenbare ausländische Steuer mindert sofort auf Bankenebene die Abgeltungsteuer, indem nur auf den verbleibenden Differenzbetrag ein Steuerabzug erfolgt (§ 32d Abs. 5 EStG). Zu einer Steuererstattung kommt es allerdings nicht, wenn das Freistellungsvolumen noch nicht ausgeschöpft ist oder der Anleger noch über einen Verlustverrechnungstopf verfügt.  

     

    Allerdings ist nicht gesichert, dass die fiktive Quellensteuer während der gesamten Laufzeit der Anleihen Bestand hat. So wurde das BDA mit Brasilien für Zinszahlungen ab 2007 gekündigt, zuvor gab es eine Anrechnung von 20 %. Gleiches gilt für Venezuela, Indien und Vietnam, hier ist die Anrechnung ebenfalls ausgelaufen. Nunmehr wurde das DBA mit der Türkei ab 2011 gekündigt. In der Türkei gilt ein Abzug von 10 %. Da solche Ankündigungen frühzeitig erfolgen, können die Rententitel aus den betroffenen Ländern noch frühzeitig verkauft und in Anleihen von weiterhin begünstigten Ländern getauscht werden.  

     

    Der Verkauf sollte jedoch erst unmittelbar nach einem regulären Zinstermin erfolgen, da es auf vereinnahmte Stückzinsen keine fiktive Quellensteuer gibt (FG Köln 24.6.09, 4 K 4802/06). Denn die Anrechnung erfolgt nur bei dem Sparer, der im Zeitpunkt der Fälligkeit Gläubiger der Zinsen ist. Bemessungsgrundlage ist der vom DBA-Land als Schuldner ausbezahlte Bruttobetrag. Aufgrund dieser Regelung ist es ausreichend, die begünstigten Anleihen kurz vor dem anstehenden Zinstermin zu erwerben, da hiermit die Bedingung der Zinsauszahlung vom Schuldner eingehalten wird. Allerdings muss die Quellensteuer zumindest auf dem Niveau der Abgeltungsteuer liegen. Da die beim Erwerb gezahlten Stückzinsen als negative Kapitaleinnahmen gelten, gelingt das nicht in jedem Fall.  

     

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