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  • · Fachbeitrag · Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwV)

    15 %-Quellensteuerabzug bei Zahlungen nach Russland ab dem 1.1.2024

    von StB Dipl.-Finw. (FH), MBA Lukas Hendricks, Bonn

    Am 15.12.2023 hat der Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung des StAbwV beschlossen. Diese führt ab 2024 zu erheblichen Einschränkungen bei bestehenden Geschäftsbeziehungen u. a. nach Russland.

     

    Das Steueroasen-Abwehrgesetz vom 25.6.2021 (BGBl I, 2056) führte bereits 2021 eine Reihe von steuerlichen Beschränkungen im Verhältnis zu sog. „nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten“ ein:

    • Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs
      

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