17.01.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Viele Interimsversorgungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind unwirtschaftlich. Das liegt u. a. daran, dass die Vorgaben des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) im Rahmen der Zahnersatz-Richtlinie (online unter iww.de/s10062 ) nicht eingehalten werden (Beitrag unter Abruf-Nr. 49853416 ). Oft werden nur die ansatzfähigen Gebührenpositionen aus dem BEMA berechnet. Wer die zusätzlich vereinbarungs- und berechnungsfähigen Privatleistungen in die Kalkulation einbezieht, ...
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16.01.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Laut Zahnersatz-Richtlinie 35 ist bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen die Versorgung mit einer Wurzelstiftkappe nach BEMA-Nr. 90 eine Vertragsleistung. Der Patient erhält in diesem Fall je Wurzelstiftkappe den Festzuschussbefund 4.8 (AAZ 01/2024, Seite 16 ff.) Wie aber wird abgerechnet, wenn mehr als drei Zähne vorhanden sind und somit die Zahnersatz-Richtlinie 35 nicht greift? Dies erläutert der folgende Beitrag.
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11.01.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Parodontologie
FRAGE: „Wir haben eine Frage zur Dokumentation der BEMA-Nr. UPTg, genauer gesagt zur notwendigen Dokumentation des klinischen Befundes. Es sollen der röntgenologische Knochenabbau sowie die Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter (%/Alter) dokumentiert werden. In der Leistungsbeschreibung steht nicht, ob eine neue Panoramaschichtaufnahme (PSA) erstellt werden soll oder ob wir uns auf die PSA vom Anfang der PAR-Therapie beziehen sollen. Können Sie uns bitte eine eindeutige ...
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05.01.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Interimsversorgungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oft unwirtschaftlich: Laut Jahrbuch 2023 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) musste im Jahr 2021 ein Zahnarzt 370 Euro Honorarumsatz pro Stunde zur Deckung der Praxiskosten und für sein eigenes Einkommen erwirtschaften (ebenda, Seite 106). Dabei hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen der Zahnersatz-Richtlinie (online unter iww.de/s10062 ) klar formuliert, wann eine Interimsversorgung ...
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03.01.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Krankenhauspatienten
Frage: Wir haben einen gesetzlich versicherten Patienten, der zurzeit stationär im Bezirkskrankenhaus behandelt wird. Er wurde von einem Betreuer in unsere Zahnarztpraxis gebracht. Der Patient hatte eine gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) dabei, aber auch einen Konsilschein des Krankenhauses. Wie wird die Behandlung richtig abgerechnet?“
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19.12.2023 · Nachricht aus AAZ · Veranstaltungshinweis
Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 gehören Festzuschüsse in Zahnarztpraxen zum Tagesgeschäft. Und doch tauchen im Praxisalltag immer wieder Fragen zur Abrechnung auf: Wie sind Befunde und Versorgungen in der Befundklasse 3 und 4 einzuordnen? Wie erfolgt die Einstufung und welche Besonderheiten bestehen? Diese und andere Fragen beantwortet Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn in unserem Webinar am Freitag, 09.02.2024 von 14:00 bis 16:00 Uhr.
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18.12.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Seit seiner ersten Sitzung im Jahr 2013 hat das aus Vertretern der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), des PKV-Verbands und der Beihilfeträger bestehende Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen 62 Beschlüsse gefasst (Stand: November 2023; online unter iww.de/s7530) . Nicht alle davon enthalten Abrechnungsfragen. Welche Beschlüsse für die Privatliquidation in Ihrer Zahnarztpraxis relevant sind, fasst dieser Übersichtsbeitrag zusammen.
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18.12.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen (AAZ 11/2023, Seite 10 f.) hat sich in seiner 16. Sitzung erneut auf Abrechnungsempfehlungen geeinigt, alte Beschlüsse konkretisiert und einen Beschluss aufgehoben. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.
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15.12.2023 · Nachricht aus AAZ · Kassenabrechnung
Zum 01.01.2024 steigt der Punktwert nach § 57 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V bei Zahnersatz und Zahnkronen um 4,22 Prozent. Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 29.11.2023 mitteilte, wurde dies am 20.11.2023 mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart (online unter iww.de/s9986 ).
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14.12.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnunfälle
Ab dem 01.01.2024 gibt es mehr Honorar für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten: Der Punktwert wird für das Jahr 2024 um 4,22 Prozent erhöht – von 1,41 Euro auf 1,47 Euro. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Gremien der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger geeinigt. Die Vereinbarung liegt unterschrieben vor; deshalb greift die Erhöhung ab dem Jahreswechsel.
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