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  • · Fachbeitrag · Gerichtskosten

    Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag am Gerichtsort BAG

    | Der Fronleichnamstag am 15.6.17 naht: Hier müssen vor allem Arbeitsrechtler aufpassen, wenn Fristen vor dem BAG ablaufen! |

     

    Denn: Fronleichnam gilt in denjenigen Teilen Thüringens als gesetzlicher Feiertag, in denen er im Jahr 1994 als solcher begangen wurde (BAG 24.8.11, 8 AZN 808/11). Die Landeshauptstadt Erfurt gehört nicht dazu, sodass am Gerichtsort des BAG der Fronleichnamstag kein gesetzlicher Feiertag ist.

     

    PRAXISHINWEIS | Gilt ein Feiertag nur in bestimmten Regionen eines Bundeslandes, ist dies besonders tückisch. Anwalt und Kanzleipersonal müssen also mitunter doppelt aufpassen, damit in arbeitsrechtlichen Mandaten keine Fristversäumnisse drohen. Nämlich darauf,

    • ob ein gesetzlicher Feiertag am Kanzleiort auch am Gerichtsort gilt, und
    • ob er im jeweiligen Bundesland vollständig oder nur regional gilt.
     

    Weiterführender Hinweis

    • Die vergessene Widerrufsfrist, AA 14, 19
    Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 73 | ID 44638614