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  • · Fachbeitrag · Kirchliche Arbeitgeber

    Kirche und Kündigung: Eine Rechtsprechungsübersicht

    | Darf ein der katholischen Kirche zugeordneter ArbG das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen, wenn der ArbN während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt? Und das, obwohl er von den ArbN im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören? Diese Frage legte das BAG dem EuGH vor. |

     

    Sachverhalt

    Der beklagte Verein ist ein Frauen- und Fachverband in der katholischen Kirche in Deutschland, der sich der Hilfe für Kinder, Jugendliche, Frauen und ihren Familien in besonderen Lebenslagen widmet. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung von schwangeren Frauen. Die ArbN ist dort seit 18 Jahren in der Schwangerschaftsberatung beschäftigt. Von 2013 bis 2019 befand sie sich in Elternzeit.

     

    Die ArbN erklärte 2013 ihren Austritt aus der katholischen Kirche. Der ArbG kündigte das Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Elternzeit 2019 außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist, hilfsweise ordentlich. Zuvor hatte der ArbG erfolglos versucht, die ArbN zum Wiedereintritt in die katholische Kirche zu bewegen. Zum Zeitpunkt der Kündigung beschäftigte der ArbG in der Schwangerschaftsberatung vier ArbN, die der katholischen Kirche und zwei ArbN, die der evangelischen Kirche angehörten.