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  • 22.02.2016 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung

    Illoyales Verhalten rechtfertigt fristlose Kündigung ohne Abmahnung

    | Die einseitige Feststellung von Vergütung und Ruhegehalt des Ehemanns durch eine ArbN in exponierter Stellung stellt eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Loyalitätspflichten dar. |