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  • 29.06.2017 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung

    „Bei Anruf Mord“-Drohung: Fristlose Kündigung vom LAG bestätigt

    | Die massive Bedrohung eines Vorgesetzten mit „Abstechen“ rechtfertigt auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung des ArbN. |