Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Interessenausgleich

    LAG weist Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin ab

    | Das LAG Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 2.11.17 bestätigt. |

     

    Die Personalvertretung hatte geltend gemacht, sie sei über eine beabsichtigte Betriebsstilllegung nicht ausreichend unterrichtet worden und könne daher nicht sachgerecht über einen Interessenausgleich verhandeln; eine Betriebsstilllegung müsse daher vorläufig untersagt werden.

     

    Das LAG hat den Informationsanspruch der Personalvertretung als erfüllt angesehen. Eine Untersagung der Betriebsstillegung komme bei dieser Sachlage nicht in Betracht.

     

    Quelle | LAG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung (6 TaBVGa 1484/17)

    Quelle: ID 45052754