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  • · Fachbeitrag · Betriebsverfassungsrecht

    Machen Postings von Nutzern auf Facebook diese Funktion mitbestimmungspflichtig?

    von RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FA ArbR, Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte, Osterholz-Scharmbeck, FOM Hochschule Bremen

    | Ermöglicht der ArbG auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt diese Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. |

     

    Sachverhalt

    Der Betriebsrat und der ArbG stritten darüber, ob der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig für die Veröffentlichung von Besucherbeiträgen (Postings) im Rahmen der Facebook-Seite des ArbG ist.

     

    Der ArbG ist das herrschende Unternehmen eines Konzerns, der bundesweit Blutspendedienste betreibt. Die einzelnen Blutspendetermine führen Mitarbeiter der örtlichen Konzernunternehmen durch. Diese übernehmen hinsichtlich der Spender die medizinischen Dienste und betreuen sie umfassend. Während der Blutspendetermine sind stets ein oder mehrere Ärzte sowie bis zu sieben weitere ArbN vor Ort tätig. Auf der Arbeitskleidung der Mitarbeiter sind neben den Kennzeichen des ArbG zusätzlich Namensschilder angebracht.