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  • 25.04.2024 · Nachricht · Betriebsratstätigkeit

    Betriebsrat hat die Wahl zwischen Präsenz- und Online-Schulung

    | Betriebsräte haben einen Anspruch auf für die BR-Arbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der ArbG tragen muss. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. |