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  • 01.05.2006 | Teilzeitarbeit

    Befristeter Teilzeitantrag ist nicht möglich

    Der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit gem. § 8 TzBfG kann nicht für einen befristeten Zeitraum gestellt werden (LAG Schleswig-Holstein 25.8.05, 1 Sa 212/05, Abruf-Nr. 061049).

     

    Praxishinweis:

    Zum Anspruch auf Teilzeitarbeit Hesse-Haake, AA 03, 17; zum Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit Hesse-Haake, AA 03, 123. Die Beiträge können Sie kostenlos anfordern (aa@iww.de, Fax: 02596 922-80).  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 87 | ID 85325