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  • 01.06.2010 | Kurz informiert

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Kündigung und zur Vertragsgestaltung.  

     

    Aktuelle Entscheidungen

    Betriebsbedingte Kündigung - LAG Köln 14.8.09, 11 Sa 320/09, Abruf-Nr. 101529  

    Liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG vor, muss nach einer Entscheidung des LAG Köln der ArbN darlegen, dass die Beschäftigung für ihn nicht entfallen ist. Die Vermutungswirkung erstreckt sich auch auf eine fehlende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit.  

     

    Betriebsrentenanpassung - LAG Köln 9.12.09, 8 Sa 1004/08, Abruf-Nr. 101530  

    Oft bereitet die Frage Probleme, ob eine Betriebsrente anzupassen ist oder nicht. Das LAG Köln hat nun klargestellt, dass für das bei der Betriebsrentenanpassung zugrunde zu legende Geschäftsergebnis gilt, dass zur Ermittlung des Anpassungspotenzials einmalige außerordentliche Erträge nicht zu berücksichtigen sind. Ergibt sich hiernach unter Berücksichtigung des Substanzerhaltungsaufwands sowie einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung ein sog. negatives Anpassungspotenzial, hat die geltend gemachte Betriebsrentenanpassung zu unterbleiben.  

     

    Betriebsübergang - LAG Rheinland-Pfalz 11.2.10, 11 Sa 620/09, Abruf-Nr. 101531  

    Das LAG Rheinland-Pfalz hat darauf aufmerksam gemacht, dass sich der Übernehmer nach einem Betriebsübergang eine zuvor erfolgte Freistellung des ArbN von der Arbeitsleistung zurechnen lassen muss. Folge ist, dass ihm gegenüber ein verzugsbegründendes Angebot des ArbN nach §§ 615, 295, 296 BGB entbehrlich ist.  

     

    Herausgabeanspruch - LAG Berlin-Brandenburg 17.12.09, 25 Sa 1571/09, Abruf-Nr. 101532  

    Das LAG Berlin-Brandenburg weist darauf hin, dass in einem Herausgabeantrag die Gegenstände, die herausverlangt werden, so genau wie möglich bezeichnet werden müssen. Ihre gattungsmäßige Bezeichnung ohne Angabe individualisierender Merkmale genügt regelmäßig nicht. Das gilt auch, wenn der ArbG vom ArbN gerichtlich die Herausgabe überlassener Arbeitsmittel verlangt.  

     

    Sozialplan - LAG Rheinland-Pfalz 25.2.10, 10 Sa 384/09, Abruf-Nr. 101533  

    Eine mögliche Sanktionsmöglichkeit des ArbG bei Erstellung eines Sozialplans hat das LAG Rheinland-Pfalz aufgezeigt: Nach seiner Entscheidung kann ein Sozialplan den Ausschluss einer Abfindung für den Fall der Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsvertragsangebots vorsehen.  

     

    Öffentlicher Dienst - LAG Hessen 23.4.10, 19/3 Sa 47/09, Abruf-Nr. 101534  

    Nach einer Entscheidung des LAG Hessen kann ein nicht berücksichtigter Bewerber um eine Stelle eines öffentlichen ArbG verlangen, eingestellt zu werden, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in seiner Person erfüllt sind und seine Einstellung die einzig rechtmäßig Entscheidung der Behörde wäre, weil jede andere Entscheidung sich als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellen würde. Das LAG sah diesen Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG als gegeben an, weil die beklagte Kommune weder ein schriftliches Anforderungsprofil noch eine ordnungsgemäße Dokumentation ihrer Auswahlentscheidung erstellt hatte. Das führe zu einer Änderung der Vortragslast im Prozess.  

     

    Vertragsgestaltung - LAG Köln 8.2.10, 5 Sa 1204/09, Abruf-Nr. 101535  

    Zur Bonusvereinbarung im Arbeitsvertrag hat das LAG Köln entschieden, dass das ungekündigte Bestehen des Arbeitsverhältnisses bis zum Kalenderjahresende als Anspruchsvoraussetzung keine unangemessene Benachteiligung des ArbN im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 108 | ID 136099