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  • 04.07.2011 | Die letzte Seite

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungs-, Prozess- und Urlaubsrecht.  

     

     

    Aktuelle Entscheidungen

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - LAG München 27.1.11, 3 TaBVGa 20/10, Abruf-Nr. 112047  

    Im einstweiligen Verfügungsverfahren hatte das LAG München zu entscheiden, ob ein gekündigtes Betriebsratsmitglied bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens ein Zutrittsrecht zum Betrieb hat, um sein Betriebsratsamt auszuüben. Die Richter entschieden, das die Kündigung i.d.R. eine Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses begründet. Dies rechtfertige es, das Zutrittsrecht zu verneinen. Eine Ausnahme bestehe nur, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam sei.  

     

    Prozessrecht - BAG 19.5.11, 2 AZN 281/10 (A), Abruf-Nr. 112048  

    Das BAG weist darauf hin, dass die Beiordnung eines Notanwalts für die Erledigung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. §§ 555, 78b ZPO erfolgen kann, wenn die Partei nachweist, keinen zur Vertretung bereiten Anwalt gefunden zu haben, und ein Zulassungsgrund in Betracht kommt. Wichtig an der Entscheidung ist auch der Hinweis darauf, dass ein Zulassungsgrund nicht erst in Betracht kommt, wenn der Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde sicher ist. Es reicht vielmehr aus, dass er nicht von vornherein offenbar ausgeschlossen ist.  

     

    Urlaubsrecht - LAG Köln 7.2.11, 5 Sa 891/10, Abruf-Nr. 112049  

    Auch während einer Arbeitsunfähigkeit kann nach einer Entscheidung des LAG Köln Urlaub gewährt werden. Nach Ansicht der Richter steht europäisches Recht der Geltendmachung von Urlaub während der Arbeitsunfähigkeit nicht entgegen. Das LAG lehnt sich damit an die bisherige EuGH-Rechtsprechung an (EuGH 10.9.09, C-277/08).  

     

    Bonuszahlung - LAG München, 10.2.11, 2 Sa 718/10, Abruf-Nr. 112050  

    Die Mitteilung des ArbG, dass Teile eines Bonus erst 18, 30 bzw. 42 Monate nach dem Ende der Bonusperiode ausgezahlt werden und dass Auszahlungsvoraussetzung das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zahlungszeitpunkt ist, stellt eine unangemessene Benachteiligung des ArbN nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar.  

     

    Einstweilige Verfügung - LAG Rheinland-Pfalz 26.1.11, 7 TaBvGa 4/10, Abruf-Nr. 111912  

    Das LAG Rheinland-Pfalz hat zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden: Gegen betriebsverfassungswidrig durchgeführte personelle Einzelmaßnahmen bleibt regelmäßig kein Raum für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, weil die Rechte des Betriebsrats in § 101 BetrVG abschließend geregelt sind. Ist eine Betriebsänderung bereits vollzogen, scheide regelmäßig schon aus diesem Grund ein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebrats auf Unterlassung der Betriebsänderung aus.  

     

    Zwangsvollstreckung - LAG Berlin-Brandenburg 4.4.11, 17 Ta 429/11, Abruf-Nr. 112051  

    Die Verurteilung des ArbG, eine Lohnsteuerkarte auszufüllen, zu unterschreiben sowie zu stempeln und diese an den ArbN herauszugeben ist eine unvertretbare Handlung. Sie ist daher durch Festsetzen eines Zwangsgelds, ersatzweise Zwangshaft, zu vollstrecken. Die Verurteilung bezieht sich auf eine einheitliche Handlung (Ausfertigung und Übergabe), die nur vom Schuldner vorgenommen werden kann. Die Herausgabeverpflichtung muss zuvor nicht vollstreckt werden, da der ArbN anderenfalls die Lohnsteuerkarte für die noch ausstehenden Eintragungen sofort wieder zurückgeben müsste.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 126 | ID 146462