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  • · Fachbeitrag · Die letzte Seite

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    | Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungs- und Prozessrecht, zum Mutterschaftsgeld und zum Vollstreckungsrecht. |

     

    • Rechtsprechungsübersicht

    Kündigungsrecht - LAG Köln 18.5.11, 8 Sa 364/11, Abruf-Nr. 113094 

    Das LAG Köln macht darauf aufmerksam, dass das heimliche Aufzeichnen von Personalgesprächen ein erheblicher Arbeitsvertragsverstoß ist. Es macht nach Ansicht der Richter das Erfordernis der Abmahnung vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung entbehrlich.

    Kündigungsrecht - LAG Rheinland-Pfalz 9.6.11, 2 Sa 705/10, Abruf-Nr. 113095 

    Auch ein zwischen den Parteien vereinbartes Vorruhestandsverhältnis, in welchem keine Arbeitsleistung mehr zu erbringen ist, kann aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Das Fordern und die Entgegennahme beträchtlicher Schmiergeldzahlungen über mehrere Jahre während des Bestands des Arbeitsverhältnisses von einem Vertragspartner des Arbeitgebers, damit diese Vertragsbeziehungen aufrechterhalten bleiben, stellt regelmäßig einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.

    Prozessrecht - LAG Hamm 26.5.11, 8 Sa 95/11, Abruf-Nr. 113096 

    Hat der ArbN im vorangegangenen Kündigungsschutzprozess erfolgreich die Abweisung des arbeitgeberseitigen Auflösungsantrags beantragt, so stellt es kein unzulässiges widersprüchliches Verhalten dar, wenn der ArbN im Folgeprozess um eine erneute arbeitgeberseitige Kündigung nunmehr seinerseits einen Auflösungsantrag stellt und diesen u.a. auf Tatsachen stützt, welche schon im Zeitpunkt des Vorprozesses vorgelegen haben und schon zu diesem Zeitpunkt zur Begründung eines eigenen Auflösungsantrags hätten vorgetragen werden können.

    Prozessrecht - LAG Hessen 22.3.11, 13 Sa 1593/11, Abruf-Nr. 113097 

    Immer wieder beliebt ist der Streit um das Vorliegen einer eigenhändige Unterschrift im Sinne des § 126 bs. 1 BGB. Das LAG Hessen hat hierzu klargestellt, dass diese nicht vorliegt, wenn das „Gebilde“ überhaupt keinen Bezug zu einem Namen hat. Das sei der Fall, wenn sich zwei Zeichen mit ca. 1 cm Abstand vorfinden, das zweite Zeichen erkennbar neu angesetzt sei und sich beide Zeichen ähneln. Beide Zeichen bestanden in dem Fall aus einem von links nach rechts führenden Bogen in der Waagerechten mit einem anschließenden senkrechten Strich, der beim ersten Zeichen mit einem Aufwärtshaken nach rechts und beim zweiten Zeichen mit einem Aufwärtshaken nach links endete. In der Mitte oben zwischen den beiden Zeichen fand sich ein Punkt.

    Mutterschaftsgeld - LAG Düsseldorf 30.6.11, 5 Sa 464/11, Abruf-Nr. 113098 

    Eine arbeitnehmerfreundliche Entscheidung zum Mutterschaftsgeld hat das LAG Düsseldorf getroffen. Danach steht einer ArbN, die sich im Anschluss an eine Elternzeit in einer neuen Mutterschutzfrist wegen der Geburt eines weiteren Kindes befindet, ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 MuSchG zu. Dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit geruht hat, steht dem nach Ansicht der Richter nicht entgegen.

    Vollstreckungsrecht - LAG Düsseldorf 10.6.11, 13 Ta 203/11, Abruf-Nr. 113099 

    Das LAG Düsseldorf verweist darauf, dass die Verpflichtung des ArbG in einem gerichtlichen Vergleich, ein Zeugnis nach einem vom ArbN noch zu erstellenden Formulierungsvorschlag zu erteilen, nicht vollstreckbar ist. Anders sehen es dagegen das LAG Köln (JurBüro 09, 271) und das LAG Hamm (4.8.10, 1 Ta 196/10).

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 180 | ID 29161660