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  • · Fachbeitrag · Urlaubsrecht

    Urlaubsabgeltung und tarifliche Ausschlussfrist

    von VRiLAG i.R. Dr. Hans Georg Rummel, Duisburg

    Der Urlaubsabgeltunganspruch eines nach langjähriger Krankheit ausgeschiedenen ArbN unterliegt den tariflichen Ausschlussfristen (BAG 9.8.11, 9 AZR 352/10, Abruf-Nr. 120839; 9 AZR 365/10, Abruf-Nr. 120837; 9 AZR 475/10, Abruf-Nr. 120838).

    Sachverhalt

    Die ArbN war beim ArbG von 10/75 bis zum 31.3.08 beschäftigt. Seit dem 19.10.06 war sie durchgehend bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig. Seit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezieht sie eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung. Mit Schreiben vom 25.2.09 verlangte sie die Abgeltung ihres ihr aus den Jahren 2007 und 2008 noch zustehenden Urlaubs.

     

    Der ArbG lehnte die Forderung u.a. mit Hinweis auf die in dem einschlägigen Tarifvertrag enthaltene Ausschlussklausel ab. Nach dieser Klausel verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis u.a., wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit von dem Beschäftigten geltend gemacht werden.