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  • · Nachricht · Urlaub

    Anspruch auf Urlaub nach der Elternzeit

    | Die Verjährung des Urlaubsanspruchs beginnt frühestens mit dem Ende der Elternzeit. |

     

    Zu diesem Ergebnis kam das LAG Baden-Württemberg (20.9.22, 11 Sa 12/22, Abruf-Nr. 236015) und begründet dies damit, dass der ArbN seinen vor und während der Elternzeit erworbenen Urlaub nach der Elternzeit auch nehmen können soll. Das letzte Wort hat hier nun das BAG (9 AZR 165/23), welches die mündliche Verhandlung auf den 16.4.24 angesetzt hat.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 56 | ID 49966701