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  • · Fachbeitrag · Überstundenvergütung

    Bezahlung aller Überstunden ohne wirksamen Ausschluss der Überstundenvergütung?

    Der Lohn kann im Prinzip frei vereinbart werden, sodass eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten werden kann. Führungskräfte mit sehr hoher Vergütung können unter Umständen keine Überstundenbezahlung verlangen, unabhängig vom Umfang ihrer Mehrarbeit (BAG 17.8.11, 5 AZR 406/10). Das gilt nicht für einen ArbN mit einem Monatslohn von 1.800 EUR brutto (BAG 22.2.12, 5 AZR 765/10, Abruf-Nr. 120650).

    Sachverhalt

    Der ArbN - ein Lagerleiter mit einem Monatsgehalt von 1.800 EUR brutto und einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden - verlangt die Bezahlung für 968 Überstunden, die er von 2006 bis 2008 geleistet hatte.

     

    Das Arbeitsgericht Magdeburg hat die Klage abgewiesen, das LAG Sachsen-Anhalt hat ihr im Wesentlichen stattgegeben.