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  • 13.01.2017 · Fachbeitrag · Nebentätigkeit

    Ungenehmigte Nebentätigkeit kann zur Gehaltskürzung führen

    | Es ist ein schweres Dienstvergehen, eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung auszuüben. Um dem Beamten den Unrechtsgehalt seiner Verfehlung nachhaltig vor Augen zu führen, ist es angemessen und ausreichend, sein Gehalt für ein Jahr um zehn Prozent zu kürzen. |