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  • 21.08.2023 · Nachricht · Beamtenrecht

    Zwei Polizeianwärter und die Zweifel an der Verfassungstreue

    | Wer vor oder während des Eintritts in den Polizeivollzugsdienst fremdenfeindliche und antisemitische Nachrichten in einer Chatgruppe verbreitet, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung und darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. |