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  • 29.06.2016 · Fachbeitrag · Abfindung

    Neue Regeln zur Fünftel-Methode

    | ArbN, die eine Abfindung erhalten, weil ihr Dienstverhältnis aufgelöst wird, profitieren von der Fünftel-Methode. Diese kann auch zum Tragen kommen, wenn die Abfindung in Teilbeträgen in zwei Jahren fließt. Nach neuer Auffassung des BMF ist die Fünftel-Methode auch dann zu gewähren, wenn eine Teilzahlung bis zu zehn Prozent der Hauptleistung beträgt. |