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  • 24.04.2018 · Fachbeitrag · Elterngeld

    Kein Elterngeldverlust durch Weihnachtsgeld

    | Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen, wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld, reduzieren das Elterngeld auch dann nicht, wenn der ArbG keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert. |