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  • 24.05.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Schadenersatz wegen Mobbings ist kein Arbeitslohn und steuerfrei

    | Eine Entschädigung, die ein ArbG seinem ArbN wegen Diskriminierung zahlen muss, ist auch dann steuerfrei und damit kein Arbeitslohn, wenn der ArbG die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat. |