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  • 24.01.2017 · Fachbeitrag · Arbeitslosigkeit

    Ohne Antrag kein Arbeitslosengeld

    | Kann ein Bezieher von Hartz IV das Antragsformular nicht ausgefüllt an das Jobcenter zurücksenden, hat er keinen Anspruch auf rückwirkende Leistungen, wenn er das Formular verspätet einreicht. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller seelisch erkrankt ist. |