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  • 24.08.2018 · Nachricht · Allgemeinverbindlichkeitserklärung

    Unwirksame AVE hindern Zwangsvollstreckung nicht

    | Die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen ist nicht unzulässig, weil die Allgemeinverbindlicherklärungen der anspruchsbegründenden Tarifverträge unwirksam waren. |