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  • 24.05.2017 · Fachbeitrag · AGG

    Wenn weiterhin altersdiskriminierend besoldet wird: Beamter hat Anspruch auf 100 EUR pro Monat

    | Ein Beamter kann auch nach den EuGH-Urteilen (8.9.11, C-297/10 und C-298/10 Hennigs und Mai, NZA 11, 1100) vom Dienstherrn 100 EUR pro Monat verlangen, wenn sich seine Besoldung weiterhin nach Vorschriften gerichtet hat, die die Höhe der Bezüge unter Verstoß gegen das Unionsrecht allein vom Lebensalter abhängig gemacht haben. |