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  • 27.02.2017 · Nachricht · AGG

    Kopftuch: LAG spricht abgelehnter Bewerberin Entschädigung zu

    | Eine abgelehnte Bewerbung im Zusammenhang mit dem muslimischen Kopftuch stellt eine Benachteiligung nach § 7 AGG dar. Als Entschädigung sind zwei Monatsgehälter der Lehrerstelle in Höhe von 8.680 EUR angemessen. |