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  • 29.02.2016 · Fachbeitrag · AGG

    Gleichbehandlung behinderter ArbN bei der Sozialplanabfindung

    | Eine unmittelbar an das Merkmal der Behinderung knüpfende Bemessung einer Sozialplanabfindung ist unwirksam, wenn sie schwerbehinderte ArbN gegenüber anderen ArbN, die in gleicher Weise wie sie von einem sozialplanpflichtigen Arbeitsplatzverlust betroffen sind, schlechter stellt (BAG 17.11.15, 1 AZR 938/13, Abruf-Nr. 146394 ). |