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  • · Nachricht · AGG

    Benachteiligung „wegen“ einer Behinderung durch eine Abmahnung?

    | Liegt automatisch eine Benachteiligung des ArbN wegen einer Behinderung vor, wenn er vom ArbG wegen einer Pflichtverletzung abgemahnt wird, die im Zusammenhang mit seiner Behinderung steht? Hierüber hatte das LAG Hamm zu entscheiden. |

     

    Das LAG hat es in seiner Entscheidung offen gelassen, ob ein Indiz i.S.d. § 22 AGG für eine Benachteiligung „wegen“ einer Behinderung vorliegt, wenn der ArbG eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die im Zusammenhang mit einer Behinderung steht, zum Anlass für eine Abmahnung nimmt.

     

    Voraussetzung dafür wäre nach Ansicht des LAG jedenfalls, dass das gerügte Fehlverhalten auf die Behinderung zurückzuführen ist und dem Arbeitgeber dies auch bekannt ist. Die Kenntnis des ArbG wurde im Streitfall jedoch verneint.

     

    Quelle | LAG Hamm, Urteil vom 20.4.2017, 18 Sa 1194/16, Abruf-Nr. 196847

    Quelle: ID 44930382