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  • 24.01.2018 · Fachbeitrag · Gesetzestext

    Der Beschäftigtendatenschutz im Wortlaut

    | Im Zuge der Harmonisierung des deutschen Rechts mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) passte der Gesetzgeber auch den Beschäftigtendatenschutz an. Der Datenschutz im Personalbereich stellt damit eine Besonderheit dar. Denn anders als die anderen Regelungsgebiete der DS-GVO, die direkt und unmittelbar wirken, ist dieser im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n.F.) geregelt. Daher tritt das neue BDSG ebenfalls am 25.5.18 in Kraft. Die maßgeblichen Regelungen sind Art. 88 DS-GVO und § 26 BDSG n.F. |