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  • 18.12.2017 · Nachricht · Entgelttransparenzgesetz

    Startschuss gefallen: Jetzt gilt die Auskunftspflicht!

    | Zur Erinnerung: Möchte ein ArbN Informationen über die Gehälter seiner Kollegen erfahren, kann er seit dem 6.1.18 diesen Anspruch geltend machen – allerdings nur in Betrieben ab 200 Mitarbeitern. |